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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen den Parteien als vereinbart und ausschließlich. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie verpflichten den Auftragnehmer auch dann nicht, wenn er ihrer Geltung nicht noch einmal bei Vertragsschluss widerspricht. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf. Sie gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer sich bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

1.2 Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist hinsichtlich der Leistung des Auftragnehmers ein Dienstvertrag.

2. Auftragsdurchführung

Der Auftragnehmer führt den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt aus. Die gesamte Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen. Er hat das Recht, allein die Art und Weise der Durchführung, die Zahl der einzusetzenden Personen, die Erteilung von Unteraufträgen an Dritte etc. zu bestimmen.

3. Haftung

3.1 Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung etc.) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c) Die Haftung des Auftragnehmers für Vermögensschäden ist begrenzt auf maximal auf die Höhe der Deckungssummen der Haftpflichtversicherung gem. §34a GewO in Verbindung mit der Bewachungsverordnung.

3.3. Die Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

3.4 Die sich aus 3. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach gesetzlichen Regelungen zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen wurde oder für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.5 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nicht.

3.6 Haftpflichtansprüche gegen den Auftragnehmer erlöschen, wenn sie nicht spätestens drei Monate nach dem Ereignis schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Alle Auskünfte des Auftragnehmers werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln.

4.2 Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Regelungen, wenn er vom Auftragnehmer erlangte Informationen vereinbarungswidrig an Dritte weiterleitet.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragnehmers in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

4.4 Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

5. Geheimhaltung

5.1 Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag und seiner Durchführung erlangten Informationen uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

5.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung umfassen insbesondere:

a) Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“, „Geschäftsgeheimnis“ oder in vergleichbarer Weise gekennzeichnet sind;

b) Unterlagen und Informationen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten enthalten oder sich auf solche beziehen;

c) jegliche Unterlagen und Informationen, die nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind;

d) alle zur Erfüllung und im Zusammenhang mit dem Zweck der Vereinbarung ausgetauschten oder bekannt gewordenen Daten, unabhängig ob personenbezogen oder nicht, auch soweit sie allein oder in ihrem Zusammenhang keinen gesetzlichen Schutz genießen.

5.3 Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung:

a) der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;

b) dem Auftraggeber bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei aus einer nicht-vertraulichen Quelle nachweislich bekannt waren;

c) dem Auftragnehmer ohne Nutzung oder Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen der überlassenden Partei selbstständig gewonnen oder entwickelt wurden; oder

d) dem Auftraggeber von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.

5.4 Vertragsstrafe

Für jeden Fall der zurechenbaren Zuwiderhandlung gegen diese Geheimhaltungsregelung kann der Auftragnehmer von dem Auftraggeber die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verlangen, die der Auftragnehmer nach billigem Ermessen festlegen darf und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.

6. Kündigung / Rücktritt

6.1 Der Auftraggeber kann bis 48 Stunden vor Vertragsbeginn, der Auftragnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

6.2 Tritt der Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurück, hat der Auftragnehmer Anspruch auf 40% der vertraglich vereinbarten Vergütung, mindestens aber auf € 500,00 als Aufwandsentschädigung.

6.3 Unwahre oder zurückgehaltene Angaben des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur sofortigen Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der, bis dahin entstandenen Aufwendungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.

6.4 Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf der Auftragnehmer nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages ein Interessenkonflikt, so darf der Auftragnehmer unter Hinweis darauf vom Vertrag zurücktreten.

7. Vergütung

7.1 Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann der Auftragnehmer die Arbeit bis zu einer erneuten Vorschusszahlung unterbrechen.

7.2 Während der Nachtzeit (18.00 Uhr – 08.00 Uhr) erhöht sich das vereinbarte Stundenhonorar um 25% sowie an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen um 40%, soweit dies nicht im Dienstleistungsvertrag explizit geregelt ist.

7.3 Für Arbeiten im Ausland bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.

7.4 Sachdienliche Aufwendungen, der Einsatz technischer Hilfsmittel sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallende Kosten (z.B. Übernachtungskosten, Taxi- und Bahnfahrten etc.) sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

7.5 Wird der Auftragnehmer infolge der Ausführung des Auftrages in Prozesse oder sonstige Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Stellungnahme in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen des Auftragnehmers zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung des Auftragnehmers anzurechnen.

8. Zahlung

8.1 Alle Preise des Auftragnehmers verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Rechnungsdatum fällig.

8.2 Sollte der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum nicht vollständig beglichen sein, werden – unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens – Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet, bei Geschäften mit einem Verbraucher werden Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.

8.3 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, alle Tätigkeiten sofort einzustellen, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen, Lieferungen, Forderungen etc. zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sogleich fällig zu stellen.

8.4 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zu einer Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

9. Gerichtsstand

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für seine Rechtswirksamkeit im Ganzen oder in Teilen ist der Sitz des Auftragnehmers.

10. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

Datenschutzhinweis

Der Auftragnehmer verarbeitet die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis überlassenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers und sonstigen Daten (zusammen „Daten“) zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts in seiner jeweils gültigen Fassung. Eine Übermittlung der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung sind in auf der Internetseite www.secuteam.net unter dem Link „Datenschutzinformation“ nachzulesen.